AKTUELLES

Telefonische Krankschreibung dauerhaft möglich

Wir haben jetzt dauerhaft die Möglichkeit, Patienten mit leichten Erkrankungen nach telefonischer Anamnese krankzuschreiben. Die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) ist allerdings nur bei Patienten möglich, die der Praxis bekannt sind. Eine weitere Voraussetzung ist, dass es sich um Erkrankungen handelt, die keine schwere Symptomatik vorweisen.
Bitte beachten Sie, dass die ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes hiervon nicht abgedeckt ist, allerdings soll diese Möglichkeit zukünftig geschaffen werden.

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.