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Informationen zum Thema Magensäureblocker

Viele Patientinnen und Patienten erhalten – oft schon seit Jahren – sogenannte „Säureblocker“ (Protonenpumpeninhibitoren, PPI) wie Omeprazol, Pantoprazol, Esomeprazol, Lansoprazol und vergleichbare Medikamente (Endung „-prazol“). Dies sind Medikamente, die die Magensäureproduktion drosseln und so z. B. zur Abheilung von Entzündungen oder Geschwüren im Magen-Darm-Trakt beitragen. Seit der Einführung dieser Medikamente in den 1990er Jahren hat sich die Verordnungshäufigkeit der entsprechenden Wirkstoffe in einem Maß erhöht, das den Kostenträgern, also den gesetzlichen Krankenkassen, große Bauchschmerzen (!) bereitet. In der letzten Zeit wurde zudem deutlich, dass eine jahrelange Dauerbehandlung mit diesen Medikamenten eine Reihe von unerwünschten Wirkungen hat, so dass wir Ärzte schon aus medizinischen Gründen jede Dauerverordnung kritisch prüfen sollten.
Damit wir dabei auch kritisch genug sind, wurden uns von der Selbstverwaltung der Akteure im Gesundheitswesen dezente Daumenschrauben angelegt: Verordnet ein Arzt mehr Magensäureblocker, als die von oben festgelegte Quote erlaubt, muss er damit rechnen, dafür selbst zur Kasse gebeten zu werden (Regress).

Folgende Erkrankungen erlauben eine PPI-Verordnung auf Kassenrezept:

  • Behandlung und Rückfallvermeidung von akuten Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüren
  • Kurzzeitbehandlung von Infektionen des Magens mit Helicobacter pylori in Kombination mit geeigneten Antibiotika
  • Behandlung von Geschwüren des Verdauungstraktes, die durch die Anwendung bestimmter Schmerzmittel bedingt sind
  • Vorbeugung von Geschwüren des Verdauungstraktes unter Therapie mit Schmerzmitteln bei Risikopatienten (> 65 Jahre, bestimmte Begleiterkrankungen)
  • Behandlung einer gesicherten Entzündung der Speiseröhre durch Säure-Reflux und Langzeitbehandlung von Patienten mit einer solchen Entzündung
  • Seltene Erkrankungen, die eine Überproduktion von Magensäure verursachen

Sofern Sie – erfreulicherweise – nicht unter einer der oben genannten Erkrankungen leiden, ist eine Verordnung von Säureblockern auf Kassenrezept leider nicht möglich; dies gilt insbesondere für Beschwerden wie Sodbrennen oder die Einnahme als „Magenschutz“ bei Schmerzmitteltherapie (sofern Sie nicht zum Kreis der Risikopatienten gehören). Auch wenn Sie eins der genannten Medikamente in der Vergangenheit – ob in dieser Praxis oder von einem anderen Arzt – auf Kassenrezept verordnet bekommen haben, kann dies in Zukunft leider nicht mehr erfolgen; das gilt auch für Verordnungen im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts außerhalb der Indikationsliste.

Sollte eine Säureblocker-Therapie außerhalb der in der Liste genannten Gründe erforderlich sein, muss die Verordnung als Privatrezept erfolgen; in diesem Fall können Sie mit Tagestherapiekosten von ca. 30 Cent rechnen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir auf der Grundlage gesetzlicher Verordnungen gezwungen sind, diese Richtlinien unabhängig von ihrer medizinischen Sinnhaftigkeit umzusetzen.

 

Wir bedanken uns bei der Praxis Wolff für die Erlaubnis diesen Text nutzen zu dürfen.