AKTUELLES

Dr. Henseler verabschiedet sich aus der aktiven Arbeit

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
nach 37 Jahren als Haus- und Allgemeinarzt ziehe ich mich zum 30. März 2024 aus der aktiven Arbeit als praktizierender Arzt zurück. Nachdem ich sowohl Sie als auch die Praxis in gute Hände übergeben habe, tue ich dies mit gutem Gewissen und freue mich auf den nun vor mir liegenden Lebensabschnitt.

Ich danke für die gemeinsame Zeit und verbleibe mit den besten Wünschen für die Zukunft
Ihr
Dr. Dennis Henseler

Praxis geschlossen vom 25.03. bis 03.04.2024

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die „Praxis im Grünen“ von Montag, den 25.03.2024 bis einschließlich Mittwoch, den 03.04.2024 geschlossen ist. Wir nutzen die Zeit um eine neue Netzwerkverkabelung in den Praxisräumlichkeiten einzurichten, neue PC-Arbeitsplätze aufzubauen sowie unsere Pravisverwaltungssoftware umzustellen.

Die Vertretung übernehmen

im Zeitraum 25.03. – 30.03.2024 die Praxis Dr. Ammen, Bahnhofstr. 18, 26180 Rastede

sowie

im Zeitraum 02.04. – 03.04.2024 die Praxen
Dr. Ammen, Bahnhofstr. 18, 26180 Rastede und
Dr. Hochhausen, Oldenburger Str. 278h, 26180 Rastede

Informationen zum Thema Magensäureblocker

Viele Patientinnen und Patienten erhalten – oft schon seit Jahren – sogenannte „Säureblocker“ (Protonenpumpeninhibitoren, PPI) wie Omeprazol, Pantoprazol, Esomeprazol, Lansoprazol und vergleichbare Medikamente (Endung „-prazol“). Dies sind Medikamente, die die Magensäureproduktion drosseln und so z. B. zur Abheilung von Entzündungen oder Geschwüren im Magen-Darm-Trakt beitragen. Seit der Einführung dieser Medikamente in den 1990er Jahren hat sich die Verordnungshäufigkeit der entsprechenden Wirkstoffe in einem Maß erhöht, das den Kostenträgern, also den gesetzlichen Krankenkassen, große Bauchschmerzen (!) bereitet. In der letzten Zeit wurde zudem deutlich, dass eine jahrelange Dauerbehandlung mit diesen Medikamenten eine Reihe von unerwünschten Wirkungen hat, so dass wir Ärzte schon aus medizinischen Gründen jede Dauerverordnung kritisch prüfen sollten.
Damit wir dabei auch kritisch genug sind, wurden uns von der Selbstverwaltung der Akteure im Gesundheitswesen dezente Daumenschrauben angelegt: Verordnet ein Arzt mehr Magensäureblocker, als die von oben festgelegte Quote erlaubt, muss er damit rechnen, dafür selbst zur Kasse gebeten zu werden (Regress).

Folgende Erkrankungen erlauben eine PPI-Verordnung auf Kassenrezept:

  • Behandlung und Rückfallvermeidung von akuten Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüren
  • Kurzzeitbehandlung von Infektionen des Magens mit Helicobacter pylori in Kombination mit geeigneten Antibiotika
  • Behandlung von Geschwüren des Verdauungstraktes, die durch die Anwendung bestimmter Schmerzmittel bedingt sind
  • Vorbeugung von Geschwüren des Verdauungstraktes unter Therapie mit Schmerzmitteln bei Risikopatienten (> 65 Jahre, bestimmte Begleiterkrankungen)
  • Behandlung einer gesicherten Entzündung der Speiseröhre durch Säure-Reflux und Langzeitbehandlung von Patienten mit einer solchen Entzündung
  • Seltene Erkrankungen, die eine Überproduktion von Magensäure verursachen

Sofern Sie – erfreulicherweise – nicht unter einer der oben genannten Erkrankungen leiden, ist eine Verordnung von Säureblockern auf Kassenrezept leider nicht möglich; dies gilt insbesondere für Beschwerden wie Sodbrennen oder die Einnahme als „Magenschutz“ bei Schmerzmitteltherapie (sofern Sie nicht zum Kreis der Risikopatienten gehören). Auch wenn Sie eins der genannten Medikamente in der Vergangenheit – ob in dieser Praxis oder von einem anderen Arzt – auf Kassenrezept verordnet bekommen haben, kann dies in Zukunft leider nicht mehr erfolgen; das gilt auch für Verordnungen im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts außerhalb der Indikationsliste.

Sollte eine Säureblocker-Therapie außerhalb der in der Liste genannten Gründe erforderlich sein, muss die Verordnung als Privatrezept erfolgen; in diesem Fall können Sie mit Tagestherapiekosten von ca. 30 Cent rechnen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir auf der Grundlage gesetzlicher Verordnungen gezwungen sind, diese Richtlinien unabhängig von ihrer medizinischen Sinnhaftigkeit umzusetzen.

 

Wir bedanken uns bei der Praxis Wolff für die Erlaubnis diesen Text nutzen zu dürfen.

Ein neues Gesicht in der Praxis

Ab dem heutigen Tag gehört Finja Mudde zum Team der Praxis im Grünen. Mittwochs und Freitags begegnen Sie ihr zukünftig. Wir freuen uns über die Verstärkung und wünschen einen guten Start!

Telefonische Krankschreibung dauerhaft möglich

Wir haben jetzt dauerhaft die Möglichkeit, Patienten mit leichten Erkrankungen nach telefonischer Anamnese krankzuschreiben. Die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) ist allerdings nur bei Patienten möglich, die der Praxis bekannt sind. Eine weitere Voraussetzung ist, dass es sich um Erkrankungen handelt, die keine schwere Symptomatik vorweisen.
Bitte beachten Sie, dass die ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes hiervon nicht abgedeckt ist, allerdings soll diese Möglichkeit zukünftig geschaffen werden.

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

E-Rezept ist ab sofort Pflicht

Seit dem 01.01.2024 ist die Nutzung des E-Rezepts für viele Medikamente verpflichtend. In unserer Praxis nutzen wir ausschließlich die Einlösung über die E-Rezept App der Gematik, oder Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK). Nähere Informationen stellen wir ihnen hier zur Verfügung. Falls Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an!

„Praxis im Grünen“ eröffnet

Die „Praxis im Grünen“ eröffnet heute und löst damit die Praxis Dr. Henseler ab. Wir freuen uns darauf Sie begrüßen zu dürfen und wünschen ein frohes neues Jahr!

Vertragsarztzulassung durch KVN

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen hat in ihrer Sitzung vom 29.11.2023 die Zulassung von Frau Fanny Flucke als Vertragsärztin durchgeführt. Somit steht dem Start der „Praxis im Grünen“ am 02.01.2024 nichts mehr im Wege. Wir freuen uns sehr, insbesondere darauf, Sie bald als Patientinnen und Patienten bei uns begrüßen zu dürfen!