PATIENTENVERFÜGUNG / VORSORGEVOLLMACHT

Es ist sinnvoll bereits vor Eintritt einer schweren Erkrankung sowohl eine Patientenverfügung als auch eine Vorsorgevollmacht anzulegen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Vorhaben. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin und bringen die Formulare bereits ausgefüllt mit (Vordrucke finden Sie auf der Seite des Bundesjustizministeriums). Anderenfalls unterstützen wir Sie auch gerne beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare.

 

Diese Beratungen führen wir für Sie als Wunschleistung durch. Sie werden Ihnen daher privat in Rechnung gestellt. Die Preise richten sich nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte und werden nicht von uns erstellt! Nachzulesen auch unter: www.abrechnungsstelle.com/goae. Die jeweils anfallenden Kosten werden individuell ermittelt (je nach Vorerkrankung, Datum des letzten Labores etc.) und können gerne telefonisch oder persönlich erfragt werden.